nachbar
Kennt sich aus
Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2000 zugelassen sind und die ein Abblendlicht mit einer Leuchtstärke von mehr als 2.000 Lumen aufweisen, müssen über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben. So wie bei unserem T-Roc*. Mein Audi hat eine SRA.
LG
Rainer
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben. So wie bei unserem T-Roc*. Mein Audi hat eine SRA.
LG
Rainer