Servus Soli,
leider geschehen derartige Geschehnisse immer wieder, aus Unwissenheit oder Vorsatz. Tut mir extrem leid für Dich.
Aber,... aus meiner Sicht muss dann eben der Verkäufer, der großspurig 3 Jahre Garantie in den Raum warf, die Kosten für eine Instandsetzung tragen.
Stichwort Händler Garantie. (ich hoffe für Dich dass das so im Vertrag steht!!) Dazu musst Du das Fahrzeug jedoch zu diesem verbringen und darfst keine Vertragswerkstatt aufsuchen. Denn dann müsste er die Kosten nicht übernehmen. Eine äußerst bescheidene Situation in der Du da steckst. Da wäre eine Rückabwicklung, unter Berücksichtigung aller Zusammenhänge, dann vielleicht doch die bessere Lösung!?
Und dann ein deutsches Fahrzeug mit 5 Jahren Hersteller Garantie?
Du hast wirklich mein Mitgefühl, aber da musst Du nun durch
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Grüße,
Thomas