Nebelleuchte leuchtet beim "Blinker setzen"....!!!???

Aber gerade, weil nichts im Handbuch* steht, gibt es dann Verwirrung, wenn mal eine Lichtkombi auftaucht, die man so nicht kennt.
Wäre das anständig beschrieben, bräuchte man sich keine Gedanken zu machen, ob das normal ist oder der Wagen eine Macke hat......
 
Das Forum hier hat doch gezeigt, dass man mit ein bisschen "darüber nachdenken" dahin kommt, den Sinn der Lichtvariation zu erkennen.
 
aber das beim Einlegen des Rückwärtsgangs beide Nebelscheinwerfer angehen, das kannte ich nicht
Ich auch nicht, macht meiner aber auch, wie ich gerade festgestellt habe. Wie passt denn das zur Gesetzeslage, dass man Nebelscheinwerfer nur bei eingeschränkter Sicht (durch Nebel, Regen oder Schneefall) einschalten darf?
 
Faktisch gesehen hast du recht, aber beim Abbiegelicht geht ja auch ein Nebelscheinwerfer an! Das wäre bei guter Sicht ja auch nicht erlaubt ;) Ausgenommen ist die Nutzung des Abbiegelichts beim Einschalten der Nebelscheinwerfer auch nicht. Ich denke mal, dass das von VW gesetzlich abgesichert worden ist!?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das gesamte Auto hat ja eine Betriebserlaubnis, inklusive aller Ausstattungs=/Zusatzdetails und Funktionen.
 
@Bus-Froind hat recht, es steht im Bordbuch* (Betriebsanleitung*) unter Licht ein- und ausschalten !
Als Hinweis : „Beim Einlegen des Rückwärtsgangs schaltet sich das Abbiegelicht auf beiden Fahrzeugseiten ein, um die Umgebung beim Rangieren besser auszuleuchten.“
Also läuft das nicht unter Nebelleuchten sondern unter Abbiegelicht :cool:
 
Nebelscheinwerfer muss ja nicht nur aus einer Lampe bestehen auch wenn aus einer muss sie nicht immer auf volle Leistung geschaltet sein.
 
Ich denke mal, dass das von VW gesetzlich abgesichert worden ist!?
Das gesamte Auto hat ja eine Betriebserlaubnis, inklusive aller Ausstattungs=/Zusatzdetails und Funktionen.
Das bezweifle ich auch gar nicht, ich persönlich finde es auch gut (mehr Licht, mehr Sicht, mehr Sicherheit), ich wundere mich nur wie VW das hin bekommt, Nebelleuchten als Abbiegelicht und Umgebungsausleuchtung beim Rangieren zugelassen zu bekommen, wo die Rechtslage eigentlich anders ist. Vielleicht liegts daran, dass die nur 35 W haben, für reine Nebelscheinwerfer sind ja auch 55 W zulässig.
 
Abbiegelicht funktioniert nur bei geringer Geschwindigkeit oder beim rückwärts fahren. daher steht das nicht im Konflikt zu Nebelscheinwerfern. Bei Audi und Seat, vielleicht auch anderen Herstellern, wird aus einem TFL auch ein Blinklicht.
 

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