markusch
Kennt sich aus
Danke euch für eure Erklärungen und verzeiht, wenn ich auf dem Thema hier rumreite. Ich möchte das einfach verstehen, da ich unterschiedliche Infos bekomme. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt:
Nochmal:
Meine 1. Inspektion nach 2 Jahren habe ich bei einer freuen Werkstatt nach Herstellervorgaben machen lassen.
Folgendes Video sagt (4:45)
„Ich darf meine Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei einer freien Werkstatt durchführen lassen und hab trotzdem noch Garantie oder Gewährleistung. Das ganze muss nach Herstellervorgaben durchgeführt sein.“
Und hier in den Garantiebestimmungen sehe ich keine Vorgabe, dass Wartungen bei der Vertragswerkstatt Bedingung sind:
https://www.volkswagen.de/idhub/con...en_der_Volkswagen_AG_im_Markt_Deutschland.pdf
Was ist nun richtig? Danke für eure Antworten.
Nochmal:
- Ich habe 2020 meinen T-Roc bei VW als Neuwagen erstanden
- dazu eine „3-Jahres-Anschlussgarantie“, also gesamt 5 Jahre Garantie beim Hersteller.
Meine 1. Inspektion nach 2 Jahren habe ich bei einer freuen Werkstatt nach Herstellervorgaben machen lassen.
Folgendes Video sagt (4:45)
„Ich darf meine Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei einer freien Werkstatt durchführen lassen und hab trotzdem noch Garantie oder Gewährleistung. Das ganze muss nach Herstellervorgaben durchgeführt sein.“
Und hier in den Garantiebestimmungen sehe ich keine Vorgabe, dass Wartungen bei der Vertragswerkstatt Bedingung sind:
https://www.volkswagen.de/idhub/con...en_der_Volkswagen_AG_im_Markt_Deutschland.pdf
Was ist nun richtig? Danke für eure Antworten.