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Der Bundesgerichtshof (BGH) geht beim Verkauf eines Fahrzeugs auf der Grundlage des Formulars „Bestellung für neue Kraftfahrzeuge“ davon aus, dass der Händler stillschweigend die Eigenschaft „fabrikneu“ zusichert (Urteil vom 22.3.2000, Az: VIII ZR 325/98; Abruf-Nummer 000478). Und dazu zählen die Richter neben einigen anderen Kriterien auch die Tatsache, dass der Wagen unbenutzt ist, insbesondere keine „ungeklärte Fahrstrecke“ auf der Uhr hat (Urteil vom 18.6.1980, Az: VIII ZR 185/79).Na dann werde ich morgen mal fragen wo sie den damit gewessen waren und ob das rechtens ist.
Da stimme ich dir zu.Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack.
Bei Porsche stimmt das aktuell noch, weiß ich aus erster Hand.Der Händler meinte das Auto ist vor der Auslieferung ohnehin in einer Art "Werkszustand" in dem z.B. nur mit gedrosselter Leistung gefahren werden kann.
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