So mal ein Update:
- WLTP Vertragsbedingungen habe ich letztlich
nicht unterschrieben
- Nach der Zulassung habe ich Papiere an den Händler geschickt und Zusendung des Abholscheins verlangt
- Abholschein wurde kurz darauf geschickt
- Mit dem Abholschein habe ich dann in WOB auch das Fahrzeug ohne Probleme bekommen
- Jetzt steht er vor der Tür
Ergo:
Lasst euch nicht vom Händler veräppeln. Der wird den Abholschein schon rausrücken.
Meine Kollegin (promovierte Juristin) hatte sich das Ganze mal mit juristischen Fokus angeschaut und schon vorher einen Tipp abgegeben, dass der Abholschein rausgerückt wird.
Grund: Hätte der Händler die Herausgabe von der Annahme einseitig verschlechternder Vertragsbedingungen (Anerkenntnis WLTP) abhängig gemacht und kurz vor der Abholung den Kunden unter Druck gesetzt und hätte dieser tatsächlich befürchten müssen, kein Auto zu bekommen und auf Kosten sitzen zu bleiben, seien ganz klar alle Tatbestandsmerksmale für eine Erpressung erfüllt gewesen. Ob der Händler das auch wusste, oder aus anderen Gründen den Abholschein trotz nicht unterschreibener WLTP Anerkenntnis rausgerückt hat, bleibt natürlich Spekulation.
Jetzt gibt es ja, wenn ich hier so lese, noch einige, die das Problem immer noch nicht durchdrungen haben - daher nochmal konkreter:
- Der CO2-Wert beträgt nicht 113g, sondern auf einmal 141g. Selbst im letzten (aktualisierten) Prospekt wurde immer noch mit einer zu niedrigen Zahl geworben. Das führt dazu, dass die Steuerlast für den PKW (allein ob der höheren CO2-Emissionswerte und der Umstufung in einer andere Effizienzklasse, nicht wegen der Umstellung an sich) ca. 72% höher liegt. Das sind im Jahr zwar nur ca. 50-60€ ; gerechnet auf die Nutzungsdauer von sagen wir mal 10 Jahren schon 5-600€.
- Der Spritverbrauch ist von 5,2l kombiniert auf 6,2l kombiniert gestiegen. Das sind ca. 20%. Die BGH-Rechtsprechung besagt, dass schon ab 10% ein "wesentlicher" Sachmangel vorliegt. Da das schon aus den Prospekten von VW hervorgeht, braucht man nicht mal ein Gutachten um die "Bevorteilung" des Kunden nachzuweisen.
Was das über die Nutzungsdauer des Fahrzeuges (die Gerichte rechnen ja mit Laufleistungen von 150.000 km bei einem Mittelklassewagen) ca. 1600 l Mehrverbrauch darstellt (bei heutigen Spritpreisen gut 2500€).
- Das Geschäftsgebaren des Händlers und auch von VW ist mal wieder schwer daneben, in meinen Augen sogar möglicherweise betrügerisch...aber das ist ja nichts Neues (sage ich mal als jmd. der zuvor einen Diesel aus dem VW-Regal bezogen hatte).
- Und nein, ich rege mich nicht darüber auf, dass nach WLTP in absoluten Euros mehr an Steuern bezahlt werden muss, das passt schon und ist (an den Emissionswert) durchaus vernünftig.
Folglich werde ich jetzt den Sachmangel anzeigen und um Nachbesserung ersuchen. Das wird dann vermutlich aufgrund technischer Möglickeiten abgelehnt werden. Dann werde ich wohl die o.g. Kalkulation aufmachen und Preisminderung verlangen. Händler wird ablehnen. Dann setz ich den in Verzug und danach geb ich es an einen Anwalt ab. Vielleicht auch ein Szenario für andere Foristen, die interessiert diesen Fall verfolgen.
Zum
T-Roc* selber:
Abgesehen vom zuvor benannten Ärger - der T-Roc ist ein wirklich schönes Auto. Fährt super, nur den Lane-Assist finde ich etwas unheimlich.
Hervorheben darf man auch, dass die Einweisung zum Fahrzeug in der Autostadt wirklich fundiert ist. Da bleiben keine Fragen offen.