...Es hat angeblich bisher keine WLTP2-Freigabe wegen der
Anhängerkupplung*...
...Außerdem werde ich morgen Nachmittag bei meinem Händler auflaufen und auch hier ordentlich Rabatz machen...
Das ist natürlich richtig ärgerlich, kann deinen Frust verstehen. Der Punkt mit der WLTP2-Freigabe wird schon seine Richtigkeit haben. Da es ja bekanntermaßen zu wenige WLTP-Prüfstände in Deutschland gibt und für jede einzelne Konfigurationsmöglichkeit der Autos eine eigene Prüfung erfolgen muss, wird es wohl schon so sein, dass genau deine Konfiguration noch nicht geprüft ist und hier noch auf einen Termin wartet. Total ärgerlich, aber nicht zu ändern. Vielleicht hoffte man ja auch auf einen entsprechenden Prüftermin bis zu deiner geplanten Auslieferung, weshalb man dir den entsprechenden Termin gegeben hat. Nun hat vlt irgendwas nicht geklappt und deshalb muss auch dein Termin storniert werden.
Unabhängig davon ist das aber reine Spekulation von mir und - egal was am Ende der Grund ist - eine transparentere Kommunikation im Rahmen der eigenen Möglichkeiten wäre schöner gewesen. Hier muss man allerdings auch sagen, dass wir alle schon feststellen durften, dass die Händler meist diejenigen sind, die am allerwenigsten wissen, es am spätesten erfahren und am wenigsten für die Umstände können.
Was mich interessiert: Weshalb genau willst du "ordentlich Rabatz" machen?
Weil du hättest früher Bescheid wissen wollen, dass der Termin storniert werden muss? --> Wer weiß, seit wann es der Händler überhaupt weiß und ob er die Kommunikation mit dir als Kunde nicht über den Berater laufen lassen wollte, bei dem du das Auto bestellt hast und der aktuell im Urlaub ist. Das wäre - meiner Erfahrung nach - ein nachvollziehbarer (und auch berechtigter) Grund, wenn auch mit unglücklichem Timing, wenn der Herr im Urlaub ist.
Weil die Kommunikation durch VW so wenig transparent ist? --> Dafür kann dein Händler nichts. Die ärgern sich meist selbst arg darüber, wie die Kommunikation mit VW abläuft.
Weil der Termin generell wegen WLTP-Prüfung nicht eingehalten werden kann? --> Auch dafür kann dein Händler nichts.
Versteh mich nicht falsch: Ich kann deinen Frust absolut nachvollziehen und würde mich auch ärgern. Sehr sogar. Aber ich glaube, dass dein Händler hier die falsche Zielscheibe ist, an der du deinen Frust ablassen solltest. Er hat ja kein Interesse daran, dich als Kunden zu verärgern und hat diesen Umstand nicht mit Absicht herbeigeführt. Auch wenn es schwer ist, wenn man nicht demjenigen die Schuld geben kann, dem man sie gerne geben würde: Versuch dich etwas zu beruhigen. Man wird dir auch sicher ohne "ordentlich Rabatz" eine Entschädigung anbieten, um den Fehler wiedergutzumachen.