Sorry, dass ich zwischendurch mal Lustig war, aber für die genaueren Beantwortungen Deiner Fragen wollte ich auch erst noch mal mit einem befreundeten Rechtsanwalt Rücksprache halten.
Jetzt aber etwas genauer.
- Es gab kein Übernahmeprotokoll. (Hatte ich aber bei meinen anderen beiden Autos, die ich bisher gekauft hatte auch nicht.)
- Ich bin mir auch gar nicht mehr sicher ob ich an dem Tag dann überhaupt noch was unterschrieben habe. Ich habe nur noch mal dem Händler meine E-Mail-Adresse gegeben. Er hat dann wohl am Wagen die Erstregistrierung vor genommen.
- Danach gab es den Autoschlüssel und ich wurde in eine separate Werkstattbox geleitet wo mein Wagen stand.
- Dort hatte ich dann schon 5 Minuten in denen ich erst mal ums Fahrzeug herum gehen konnte und mich auch mal reinsetzen. Diese Zeit habe ich aber nicht für eine genaue Prüfung auf z.B. eventuelle Mängel vor genommen.
- Der Händler stand in der Zeit 2 Meter entfernt. Und hat mir dann, als ich gesagt habe, dann fahre ich jetzt los, die Garage geöffnet und ich bin los gefahren.
- Eine genauere und daher auch etwas längere Prüfung muss er Dir zugestehen. Z.B was Lackschäden betrifft, ob die richtige Ausstattung verbaut ist, ob Verbandskasten und Warndreieck vorhanden sind.
- Ein zusätzlicher Einbau von Zubehör sollte möglich sein, da dass ja unter Werkstattbetrieb fällt und der ist weiterhin erlaubt.
- Einen rechtlichen Anspruch auf eine Einweisung hast Du aber vermutlich nicht. Grundsätzlich hast Du einen Kaufvertrag über ein Produkt abgeschlossen, bei denen nach deutschem Recht auch eine deutsche
Bedienungsanleitung* dabei sein muss. Ein weiteres Recht zur Einweisung auf das Produkt ergibt sich aus diesem Vertrag nicht. Das ist daher auch anders als bei dem weiter oben geschilderten Fall mit dem Mietwagen.
=> Interessant wäre höchstens ob man in einer AGB oder in den Unterlagen noch etwas genaueres zum Leistungsumfang der z.B. auf meiner Rechnung vorhandenen Position. "Abholung ...." findet. Da habe ich aber auf die Schnelle nix finden könnte aus der sich ein rechtsverbindlicher Leistungsanspruch auf eine Einweisung ableiten würde.
Letztendlich ist die Einweisung daher meiner Meinung nach eine reine Serviceleistung Deines Autohändlers, die sie aber nach meinen Erfahrungen auch gerne erbringen.
Ich an Deiner Stelle würde den Wagen auf jeden Fall gleich abholen. Das Schöne beim
T-Roc* ist ja das noch alle wesentlichen Fahrzeugfunktionen über Knöpfe und Hebel erreichbar sind. Wenn Du sicher gehen willst und wegen ACC und Spurhalteassistent unsicher bist, dann lass vor der Übergabe den Händler mal kontrollieren ob beides ausgeschaltet ist (war bei mir sowieso der Fall) Dann erlebst Du keine unangenehmen Überraschungen und kannst Dich erst mal an das Auto gewöhnen. Das erleichtert dann auch eine spätere Erklärung, weil Du dann diese Dinge schon kennst. Meine Eltern z.B. hatten vor 2 Jahren in Ihren Caddy zwar eine 30 minütige Einweisung. Waren dann aber von den vielen Informationen was z.B. das Infotainment-System betrifft dann doch eher erschlagen als informiert.
Ein letzter Tipp von mir. In der ersten Zeit mit der Bedienung vom Infotainment-System während der Fahrt vorsichtig sein bis man sich an das Fahrverhalten gewöhnt hat. Die Lenkung vom T-Roc z.B. ist doch etwas leichtgängiger als bei meinem vorherigen Fahrzeug und ich habe daher bei meinen ersten Fahrten, als ich parallel versucht habe was an den Einstelllungen zu verändern oder eine Adresse ins
Navi* während der Fahrt einzugeben, mehrmals die Fahrspur leicht verlassen.