T-King
Kennt sich aus
Ab 20mm musst du sie beim TÜV eintragen lassen .
...müssen vom TÜV eingetragen werden.
...
Bei Montage von Spurplatten ist immer eine TÜV Vorführung nötig
Ich weiß ja nicht, wie das in anderen Bundesländern ist. Aber hier in Hessen trägt der TÜV definitiv nichts ein! Der TÜV erstellt einen Prüfbericht, resp. ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO. Je nach Ausführung der zugehörigen ABE ist dort beschrieben, ob eine Eintragung bei deiner KFZ-Zulassungsstelle nötig oder nicht. Aber der TÜV trägt nix ein. Es meint nicht das gleiche! Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
... Und muss/soll ich es dann trotzdem eintragen lassen? Muss man aber nicht, oder?
@Joba79 und andere mit gleichen Fragen: Bitte lest die ABE. Es ist gar nicht so schwer. So haltlose Aussagen wie "Dann müssten 20 mm scheiben mit den Sebring ja kein problem sein." sind hier doch keine Tipps und verwirrt nur die Leser.
Jetzt aber zum eigentlichen Punkt. Es gibt verschiedene ABEs zu Bauart bedingt gleichen Spurverbreiterungen.
Zum Beispiel hat @iceman65830 wohl wahrscheinlich die "55577-15" Scheiben. Hierzu gilt das von ihm auch verlinkte Gutachten https://www.h-r.com/bin/55577.pdf.
Mittlerweile bietet H&R diese Scheiben jedoch so nicht mehr an und es gibt die identische Scheibe mit einer anderen Teilenummer B3055577 (30mm pro Achse).
Hierzu gilt auch ein anderes Gutachten https://www.h-r.com/bin/182XT0028.pdf.
Vermischt das also nicht und vergleicht exakt, was ihr besitzt oder kauft und richtet Euch nach den schriftlichen Erläuterungen aus dem Gutachten passend zu Eurer Scheibe und nicht auf saloppe "Hätte, könnte, müsste" Aussagen.
Jeder kann selbst (mit den richtigen Schrauben) die Spurverbreiterungen selbst anbringen und auch Auflagen ignorieren und es kann 10 Jahre lang damit problemlos gefahren werden. So lange man in keinen Unfall verwickelt wird, kann man damit auch folgen-frei durch kommen.