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Roci1969

Forenmaskottchen
VW möchte natürlich ihre eigenen Produkte Verkaufen,bei der Anhängerkupplung* bekam ich von VW die Aussage das es mit nicht Original Verbauter Anhängerkupplung Probleme gibt mit der Codierung.
 

bauigel

Dauergast
@siggi5619 genau, vgl. #110
@Roci1969 richtig, VW verlangt aber lt. Bordbuch* (nicht bei allen 1.5 TSI) die Verwendung von freigegebenen Fahrradträgern, nicht AHK
und das war die Frage von @siggi5619 in # 108, die mich jetzt auch interessiert.

Der in # 120 erwähnte "Compact II" der lt. Zubehörkatalog "durch das Volkswagen Zentrallabor geprüft und freigegeben wurde",
soll entspr. #88 von @serres aber nicht geeignet sein.

Im Bordbuch von @siggi5619 und meiner Wenigkeit ist explizit
"Es dürfen nur von VW für das Fahrzeug frei gegebene Fahrradträger* verwendet werden." vgl. ##110 u. 123.
erwähnt, aber nicht im Bordbuch von z.B. @bikerfan.

wie in # 120 recherchiert, geht´s um Werkstoff und Geometrie der AHK, aber NICHT um Fahrradträger.

der :) möge doch bitte dieses Wirrwar klären.

THULE ist super !!
 
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bauigel

Dauergast
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bikerfan

Premium-Mitglied
Keine Ahnung. Ich hatte aber bei meinem Autohaus Fahrradträger* Compact gesehen. Der befragte Mitarbeiter sagte, die kämen von Thule. Mir isses Rille.Ich habe einen von MFT, der alle Vorgaben erfüllt wie Eigengewicht, Nutzlast und Stützlast etc.. Und er sitzt bombensicher auf dem Kugelkopf. Da kann VW schreiben was sie wollen.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
@bauigel auf den ersten beiden Seiten ist viel beschrieben über die diversen Träger. Wegen den Vorgaben schau bitte unter #27 nach.
Glienicke heißt mein VW Händler.
Stuttgart ist der Auto Korrektur des Handys geschuldet und soll Stützlast heißen. Hatte es schon korrigiert, aber du warst schneller mit dem Lesen ;).
 

bauigel

Dauergast
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danke @bikerfan bin völlig Deiner Meinung.
Der Thule war übrigens eher hier als THE ROC, so dass TÜV-, GS- Kennzeichnung und Stütz-, Eigen- Nutzlast kaufentscheidend waren und nicht die Formulierung im Bordbuch*.

Der THULE weist darauf hin, dass für AHK aus Alu u. GGG eine Freilassung (Anm. für die AHK) erforderlich ist, vgl. Anlage u. # 120.
In der Bedienungsanleitung* ist eine Tabelle mit der max. Zuladung in Abh. v. Stütz- und Eigenlast des Trägers abgebildet, vgl. Anlage.

Der :) hat übrigens :) auf die :) Frage geantwortet, ... -edit- siehe # 131
 

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bauigel

Dauergast
der :) ist wirklich sehr bemüht, die Frage, welche Fahrradträger von VW freigegeben sind, zu beantworten.

Nach 2 E- Mails kam die Info, dass VW auch Fahrradträger anderer Hersteller prüfe und freigäbe, die Fahrradträger von THULE etc.. seien alle freigegeben. Meist stünde das in der Bedienungsanleitung*. :like: :)
 

bauigel

Dauergast
VW prüft Fahrradträger mit 30 km/h, mehr als nach DIN 75302 und ISO/PAS 11154.
 

siggi5619

Kennt sich aus
Vielen Dank für all eure Antworten. @bauigel hätte mich gewundert, wenn die Trägersysteme von Thule keine Zulassung von VW hätten, die sind ja einer der "Großen" in diesem Marktsegment.
 

bauigel

Dauergast
Bitte @siggi5619 vielleicht antwortet der :) ja noch.
Bei einem Fahrradträger mit ECE- Zulassung, TÜV- Siegel und GS- Zeichen
und Beachtung der Stütz-, Eigen- u. Nutzlast kannst Du also nicht viel falsch machen.

@bauigel mit einem Satz alles zusammengefasst. Was sollte an einem T-Roc* auch so besonderes sein, dass man Träger der großen Zubehörfirmen nicht benutzen dürfte. Zuviel Bedienungsanleitung* lesen kann auch schaden.
 

bauigel

Dauergast

@Tea-Rocker siehe ## 108 und 123 von @siggi5619
an dem T- ROC ist nichts Besonderes, das für oder wider einen Fahrradträger spräche.
Die Frage, welche - außer der werkseigenen- Fahrradträger von VW freigegeben sind, bezieht sich
auf die Formulierung im digit. Bordbuch* nach der "nur von VW freigegebene Fahrradträger" zu verwenden sind
und ist demnach m.E. durchaus berechtigt, wenn nicht -in Analogie zur Freigabe von Motorölen- sogar relevant.
 

T-Roc-FL

FAQ-Hero
die Formulierung im digit. Bordbuch nach der "nur von VW freigegebene Fahrradträger" zu verwenden sind
und ist demnach m.E. durchaus berechtigt, wenn nicht -in Analogie zur Freigabe von Motorölen- sogar relevant.
Bei Motorölen gibt es Freigaben der Hersteller weil das etwas mit der Gewährleistung der Fahrzeughersteller bei Motorschäden zu tun hat. Ein Fahrradträger kann aber keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller auslösen, da er nur über eine (standardisierte und genormte) Anhängerkupplung* mit dem Fahrzeug verbunden ist. Wenn die abbricht oder die Fahrräder runterfallen, sind die Gewährleistungsansprüche an den Trägerhersteller zu richten.
Ich zitiere mich noch mal selbst:
Ich wüsste wirklich nicht, was VW an einem Fahrradträger freizugeben hätte ...
Für mich ist das einzig und allein dazu da, VW-eigene oder von VW gesponserte Anbieter zu unterstützen. Es gibt für mich absolut keinen Grund, nicht von VW freigegebene Träger nicht zu kaufen.
 

bauigel

Dauergast
Ein Fahrradträger kann aber keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller auslösen
Der Fahrzeughersteller fordert aber lt. Bordbuch die Verwendung "nur" von ihm "freigegebener Fahrradträger" und der Hersteller meines Vertrauens dreht die Beweislast einfach um, vgl. #130 .
Es gibt für mich absolut keinen Grund, nicht von VW freigegebene Träger nicht zu kaufen.
für mich auch nicht. Wie gesagt, der THULE war vor dem ROC hier. Ergo habe ich niemals daran gezweifelt, dass Fahrradträger namhafter Hersteller ungeeignet seien, zumal das der :) bestätigt hat, vgl. #131.

Die Frage von @siggi5619 war, WELCHE Fahrradträger das sind, die ich mit relativ hohem Zeitaufwand versucht habe, zu beantworten, eben weil die Formulierung "Freigabe" "Gewährleistung" impliziert.

Thema meinerseits beendet.
 

RaKDu

War schon mal da
Moin zusammen, ich habe den VW Premium, baugleich mit dem Uebler* i21. Der Träger wiegt nur 13 kg und ist schnell und einfach anzubauen.
Das Beste finde ich, dass er in die Reserveradmulde im Kofferraum passt. Ich habe den Träger immer dabei.
Diesen Fahrradträger kann ich echt empfehlen.
 

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Gand-Alf

Autoflüsterer

hallo @oscarherz willkommen im Forum.
war das jetzt eine Frage ? Falls ja, was meinst Du konkret ?
scroll evtl. nur mal diese Seite hoch, da sind doch schon einige infos zu finden.
Sonst frag´einfach nochmal.
 
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Gand-Alf

Autoflüsterer
gute Frage @Jo!
ein E-bike und ein ggf. zusätzliches bike ist die Nutztlast (deshalb E-bike besser ohne Akku transportieren).
Zulässige Stützlast 80 kg minus Nutzlast - dann wüßtest Du schon mal, wie schwer der Fahrradträger sein darf.
Ansonsten TÜV-/ GS-/ ECE- Zulassung beachten.
Oder hat das E-bike big air Bereifung und fragst nach der passenden Reifenaufnahme oder möchtest Du eine Hersteller-/ Produktempfehlung .. ?
 
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