T-King
Kennt sich aus
Fahrwerk : Tieferlegung mit H&R Federn
Spurverbreiterung : mit H&R Distanzscheiben
Vorderachse : 12 mm pro Rad
Hinterachse : 15 mm pro Rad
Natürlich heute alles TÜV eintragen lassen.
Hierzu habe ich bitte mal eine Frage.
Laut dem Teilegutachten der Spurverbreiterung ist eine der Auflagen bei 30mm Verbreiterung an Achse 2 (hinten):
A15) Die 15 mm breiten Distanzringe mit der Kennz. 3055577 2,5x45° sind nur zulässig in Verbindung mit Leichtmetall-Rädern die eine Fase von mindestens 2,5x45° an der Mittenzentrierung aufweisen.
Jetzt ist es so, dass unsere Suzuka Felge diese Fase gar nicht aufweist, resp. zwar der Guss innen von der Auflagefläche im 45° Winkel zum Innenbett abführt, aber je nach dem wie "deutsch" der Prüfer ist, entspricht das ja nicht der Auflage.
Wie ist das denn bei Dir beim TÜV abgelaufen? Zur Überprüfung müsste bei der vorgeschriebenen Änderungsabnahme (siehe Punkt 0.1 des Gutachtens) der Prüfer ja mal eine Felge abnehmen zum Messen und Prüfen. Wie war das? Erinnerst Du Dich daran noch?