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So allgemein kann man da keine Antwort geben. Es kommt z. B. auf das Gewicht der Räder und des Trägers an. Vielleicht hilft dir der Post #101 pp. weiter.
 

Wir haben eine Thule EuroRide 940 für zwei Bikes. Kann mir jemand im Forum sagen, ob dieser von VW für den T-Roc zugelassen ist? Lt. Bedienanleitung sollte man nur von VW zugelassene Fahrradträger benutzen. Gibt es da eine Liste von VW?
 

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Dafür braucht man keine Zulassung von VW. Das ist Zubehör und kann am T-Roc benutzt werden. Achte auf das Eigengewicht des Trägers, seine Nutzlast und die Stützlast der AHK vom T-Roc.
 
Achte auf das Eigengewicht des Trägers, seine Nutzlast und die Stützlast der AHK vom T-Roc.
völlig richtig @bikerfan
die Frage von @siggi5619 ist allerdings berechtigt.

kann evtl. eine(r) der fachkundigen Forianer etwas dazu sagen, ob tats. "Fahrradträger für das Fahrzeug freigegeben" sind und wo das nachzulesen wäre ? oder ist das juristische Prophylaxe ?

Dafür braucht man keine Zulassung von VW.
daher wäre von Interesse (Relevanz), warum es im Bordbuch so gefordert wird, vgl. #110.
 

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Weil VW selber verkaufen will? :rolleyes:
 
Auf eBay kaufen

mag sein, dann gehört in diesem Zusammenhang so eine Formulierung wie "Zulassung" aber nicht in ein Bordbuch/Betriebsanleitung.
 
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Leider findet man hierzu von VW nirgends etwas im WWW zu dem Thema. Wenn schon so eine Formulierung im Handbuch steht, sollte auch zumindest beschrieben sein, woher man diese Informationen bekommen kann.
 
daher wäre von Interesse (Relevanz), warum es im Bordbuch so gefordert wird, vgl. #110.
Da bin ich aber froh, dass ich in meiner T-Roc - Bedienungsanleitung einen solchen Hinweis nicht habe, weder in der PDF noch in Papierform. :rolleyes:
 
habe etwas recherchiert, was aber insges. noch nicht die Frage beantwortet, welche Fahrradträger von VW freigegeben sind.

lt. Suchmaschine gibt es im Zubehörgesamtkatalog 2018 einen "Compakt II", vgl. S. 48 ff., der "durch das Volkswagen Zentrallabor geprüft und freigegeben wurde". Die Textstelle kann ich aber nicht finden.

Wikipedia (Suchbegriff: Fahrradträger): "Bei Aluminiumkupplungen sind gesonderte Freigaben der Hersteller zu beachten." Anm.: wahrsch. für die AHK und nicht für den Fahrradträger.

Suchergebnis "VW Fahrradträger Freigabe" im vw-shop-zubehoer.de:
ein Fahrradträger für den Audi mit der Bemerkung: "Freigabestandard ECE-R26; ECE-R55; ISO 1103"
der aber bei einem Träger für VW nicht angegeben ist:

ISO 1103 bezieht sich lt. "Westfalia" auf den Kugeldurchmesser
ECE- Regelungen lt. Wikipedia: R 26 Vorstehende Außenkanten und R 55 Mechanische Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen

mal sehn, was der :) antwortet.
 
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Verstehe die Aufregung nicht. Eine Anhängerkupplung ist standardisiert. Egal was für ein Auto man hat, sowohl die elektrischen Parameter als auch die mechanischen Abmessungen des Kugelkopfes sind gleich. Unterschiede zwischen den Fahrzeugen gibt es beim zulässigen Anhängergewicht (nicht relevant für Fahrradträger) und bei der zulässigen Stützlast, die man beim Fahrradträger natürlich beachten muss.

Ich wüsste wirklich nicht, was VW an einem Fahrradträger freizugeben hätte (außer bei ihren eigenen Produkten natürlich). Auf Gesamtgewicht (Träger und Fahrräder) vs. zul. Stützlast achten und gut ist! Dafür muss man sich wirklich keine Freigabe beim :) holen.
 
Dafür muss man sich wirklich keine Freigabe beim :) holen.
@T-Roc-FL stimme Dir sachlich vollkommen zu, war bisher auch meine Meinung.

VW Bordbuch wörtlich und eineindeutig:
"Es dürfen nur von VW für das Fahrzeug frei gegebene Fahrradträger verwendet werden." vgl. #110.

Die Formulierung bezieht sich nicht nur auf werkseigene Fahrradträger, sondern ist allg. Natur.
VW verlangt die Verwendung von freigegebenen (ähnlich wie beim Motoröl) Fahrradträgern.

Daher sehe ich die Motivation für eine Nachfrage beim :) etwas anders bedingt als Du, zumal @bikerfan diesen Eintrag gar nicht hat o_O.
 
VW möchte natürlich ihre eigenen Produkte Verkaufen,bei der Anhängerkupplung bekam ich von VW die Aussage das es mit nicht Original Verbauter Anhängerkupplung Probleme gibt mit der Codierung.
 
@siggi5619 genau, vgl. #110
@Roci1969 richtig, VW verlangt aber lt. Bordbuch (nicht bei allen 1.5 TSI) die Verwendung von freigegebenen Fahrradträgern, nicht AHK
und das war die Frage von @siggi5619 in # 108, die mich jetzt auch interessiert.

Der in # 120 erwähnte "Compact II" der lt. Zubehörkatalog "durch das Volkswagen Zentrallabor geprüft und freigegeben wurde",
soll entspr. #88 von @serres aber nicht geeignet sein.

Im Bordbuch von @siggi5619 und meiner Wenigkeit ist explizit
"Es dürfen nur von VW für das Fahrzeug frei gegebene Fahrradträger verwendet werden." vgl. ##110 u. 123.
erwähnt, aber nicht im Bordbuch von z.B. @bikerfan.

wie in # 120 recherchiert, geht´s um Werkstoff und Geometrie der AHK, aber NICHT um Fahrradträger.

der :) möge doch bitte dieses Wirrwar klären.

THULE ist super !!
 
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